Unser Leitbild

Bei Wohnungsgenossenschaften stehen die Selbstverwaltung durch die Mitglieder und die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt. Erste Genossenschaften gründeten sich bereits im Jahr 1862. Das 1898 beschlossene Genossenschaftsgesetz bildet bis heute die Grundlage unserer Tätigkeit.



Die Aufgabe, gemäß Satzung breite Schichten der Bevölkerung und damit auch sozial Schwächere mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, betrachten wir als unseren Beitrag zu einer humanen Gesellschaft.

Wir stellen uns dieser Verantwortung und werden als „genossenschaftliche Solidargemeinschaft“ mit unseren Mitgliedern = Mietern in unseren Wohnquartieren auch künftig soziale Ausgewogenheit praktizieren, indem wir Nachbarschaft als gelebte Gemeinschaft fördern und pflegen.

Nicht nur der demografische Wandel in Deutschland erfordert ein grundsätzliches Umdenken und Handeln in nahezu allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen; gemeinsam mit der Stadt Grevenbroich stellen auch wir uns den Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingsproblematik.

Eine Renaissance von Selbstverwaltung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement kann bei der Lösung der anstehenden Probleme helfen. Hier hat sich die Organisationsform der Wohnungsgenossenschaft mit ihrer organisierten Selbsthilfe als dritter Weg zwischen Eigentum und Miete bereits bewährt. Der Genossenschaftsgedanke und die genossenschaftlichen Prinzipien

  • Identitätsprinzip,
  • Selbsthilfe,
  • Selbstverantwortung und
  • Selbstverwaltung

sind daher für uns aus vielen Gründen aktueller denn je und übergeordnetes Ziel für unser tägliches Handeln.

Der Genossenschaftsgedanke: Miteinander und Füreinander
Die Willensbildung und Kontrolle der Genossenschaft erfolgt durch die Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Diese bildet das oberste Beschlussorgan und findet mindestens einmal jährlich statt. Übrigens verfügt jedes Mitglied über eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

Die Mieter schließen keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab. Für das Mietverhältnis gilt der genossenschaftliche Bestandsschutz. Das heißt:

  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs gibt es nicht.
  • Gegensätze zwischen Vermietungskapital und Mietern gibt es nicht.
  • Das Prinzip der Gewinnmaximierung gibt es bei uns nicht.

Erzielte Überschüsse verbleiben in der Genossenschaft, um damit die Häuser und Wohnungen instand zu halten, zu modernisieren oder – wenn erforderlich – neu zu bauen.