Darf eine vorhandene Bepflanzung entfernt werden?

Die Entfernung der durch den BAUVEREIN vorgenommenen Bepflanzung ist ohne Genehmigung nicht statthaft. Selbstgepflanzte Sträucher und Bäume dürfen Sie bearbeiten und entfernen. Das Pflanzen von schnell wachsenden Bäumen, Hecken und Pflanzen (in der Regel ab 1,50 Meter Höhe) bedarf der Genehmigung des BAUVEREINs. Beim Pflanzen von Hecken und Bäumen sind die vorgeschriebenen Abstände zu den […]



Die Entfernung der durch den BAUVEREIN vorgenommenen Bepflanzung ist ohne Genehmigung nicht statthaft. Selbstgepflanzte Sträucher und Bäume dürfen Sie bearbeiten und entfernen. Das Pflanzen von schnell wachsenden Bäumen, Hecken und Pflanzen (in der Regel ab 1,50 Meter Höhe) bedarf der Genehmigung des BAUVEREINs. Beim Pflanzen von Hecken und Bäumen sind die vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten. Im Zweifel fragen Sie bitte uns.