Darf ich Blumen, Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus plazieren?

Wer Pflanzen zur Verschönerung oder zum Überwintern im Hausflur abstellt, muss wissen: Der Vermieter muss hierfür eine Genehmigung erteilen. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen, bei ausreichend großen Treppenhäusern, möglich. Ansonsten ist dies unzulässig. Dies gilt ebenfalls für das Abstellen von Kinderwagen oder Rollatoren. Hier muss der uneingeschränkte Zugang in das Treppenhaus, der Briefkastenanlage und […]



Wer Pflanzen zur Verschönerung oder zum Überwintern im Hausflur abstellt, muss wissen: Der Vermieter muss hierfür eine Genehmigung erteilen. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen, bei ausreichend großen Treppenhäusern, möglich. Ansonsten ist dies unzulässig.

Dies gilt ebenfalls für das Abstellen von Kinderwagen oder Rollatoren. Hier muss der uneingeschränkte Zugang in das Treppenhaus, der Briefkastenanlage und dem Kellerabgang gewährleistet sein. Oftmals gibt es Räumlichkeiten in dem Haus, die nach Absprache als Abstellfläche genutzt werden können.