Darf ich den allgemeinen Gartenbereich nutzen?

In Wohnanlagen mit allgemeinen Grünanlagen, dürfen diese durch alle Mieter gleichermaßen genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass durch die Nutzung der Grünanlagen andere Mieter nicht beeinträchtig werden. Hier ist insbesondere auf die Lärmentwicklung und das Mitnehmen von Müll beim Verlassen der Grünanlagen zu achten!



In Wohnanlagen mit allgemeinen Grünanlagen, dürfen diese durch alle Mieter gleichermaßen genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass durch die Nutzung der Grünanlagen andere Mieter nicht beeinträchtig werden. Hier ist insbesondere auf die Lärmentwicklung und das Mitnehmen von Müll beim Verlassen der Grünanlagen zu achten!