Darf ich ein Gartenhaus errichten, einen Teich anlegen oder ein Schwimmbad bauen?

Die Errichtung eines Garten-/Gerätehauses gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens; somit muss vor der Errichtung die Genehmigung des BAUVEREINs schriftlich eingeholt werden. Grundsätzlich ist das Anlegen eines Teiches untersagt. Da der Bau eines Schwimmbades eine bauliche Veränderung darstellt, muss dieser in jedem Fall vom BAUVEREIN genehmigt werden.



Die Errichtung eines Garten-/Gerätehauses gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens; somit muss vor der Errichtung die Genehmigung des BAUVEREINs schriftlich eingeholt werden. Grundsätzlich ist das Anlegen eines Teiches untersagt. Da der Bau eines Schwimmbades eine bauliche Veränderung darstellt, muss dieser in jedem Fall vom BAUVEREIN genehmigt werden.