Darf ich einen anderen Bodenbelag verlegen?

Lose verlegte Kunststoff- oder Teppichböden dürfen ohne Genehmigung verlegt werden. Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden. Neben der notwendigen Trittschalldämmung bei Laminat müssen bei den vorgenannten Böden die Türen gekürzt werden. Hier sind in jedem Falle eine Abstimmung mit uns sowie die schriftliche Zustimmung des BAUVEREINs erforderlich. Nichtbeachtung verpflichtet Sie zum Schadenersatz!



Lose verlegte Kunststoff- oder Teppichböden dürfen ohne Genehmigung verlegt werden. Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden. Neben der notwendigen Trittschalldämmung bei Laminat müssen bei den vorgenannten Böden die Türen gekürzt werden. Hier sind in jedem Falle eine Abstimmung mit uns sowie die schriftliche Zustimmung des BAUVEREINs erforderlich. Nichtbeachtung verpflichtet Sie zum Schadenersatz!