Darf ich einen Laminat- oder Parkettboden verlegen?

Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden. Neben der notwendigen Trittschalldämmung bei Laminat müssen bei den vorgenannten Böden die Türen gekürzt werden. Hier ist in jedem Falle eine Abstimmung mit uns und die schriftliche Zustimmung des BAUVEREINs erforderlich. Nichtbeachtung verpflichtet Sie zum Schadenersatz!



Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden. Neben der notwendigen Trittschalldämmung bei Laminat müssen bei den vorgenannten Böden die Türen gekürzt werden. Hier ist in jedem Falle eine Abstimmung mit uns und die schriftliche Zustimmung des BAUVEREINs erforderlich. Nichtbeachtung verpflichtet Sie zum Schadenersatz!