Darf ich Schneeschieber, Besen und Streusalz im Treppenhaus lagern?

Im Herbst kommt der Besen und im Winter der Schneeschieber oft zum Einsatz. Trotzdem dürfen Mieter beides nicht im Hausflur lagern. Wenn die Räum- und Reinigungspflicht des Treppenhauses und der Zuwege auf die Mieter übertragen worden ist, können unter der Kellertreppe oder in den Kellerallgemeinräumen sowohl Besen, Schneeschieber sowie Streusalz für den Gebrauch durch alle […]



Im Herbst kommt der Besen und im Winter der Schneeschieber oft zum Einsatz. Trotzdem dürfen Mieter beides nicht im Hausflur lagern. Wenn die Räum- und Reinigungspflicht des Treppenhauses und der Zuwege auf die Mieter übertragen worden ist, können unter der Kellertreppe oder in den Kellerallgemeinräumen sowohl Besen, Schneeschieber sowie Streusalz für den Gebrauch durch alle Mieter bereitgestellt werden.