Darf ich Schuhschränke, Schirm- oder Garderobenständer in das Treppenhaus stellen?

Nein. Wer also Schuhschrank, Schirm- oder Garderobenständer vor der eigenen Wohnungstür abstellen möchte, sollte dabei immer bedenken, dass die Möbel im Falle eines Brandes den Durchgang für Retter und Bewohner erschweren könnten. Der Vermieter kann die Möbel kostenpflichtig entfernen lassen.



Nein. Wer also Schuhschrank, Schirm- oder Garderobenständer vor der eigenen Wohnungstür abstellen möchte, sollte dabei immer bedenken, dass die Möbel im Falle eines Brandes den Durchgang für Retter und Bewohner erschweren könnten. Der Vermieter kann die Möbel kostenpflichtig entfernen lassen.