Darf ich Umbauten vornehmen?

Bauliche Veränderungen am Haus, an der Außenfassade sowie in den allgemeinen Räumen, wie Trockenräume, Keller, Treppenhäuser etc. sind nicht gestattet. Umbauten, Anbauten und Einbauten in den angemieteten Wohnungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des BAUVEREINs vorgenommen werden.



Bauliche Veränderungen am Haus, an der Außenfassade sowie in den allgemeinen Räumen, wie Trockenräume, Keller, Treppenhäuser etc. sind nicht gestattet. Umbauten, Anbauten und Einbauten in den angemieteten Wohnungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des BAUVEREINs vorgenommen werden.