Gartenpflege – Welche Arbeiten müssen ausgeführt werden?

Einfache Arbeiten wie Rasen mähen, umgraben, Unkraut jäten und, falls erforderlich, das Schneiden von Hecken und Sträuchern sind von Ihnen durchzuführen. Durch die Übernahme eines Mietergartens verpflichten Sie sich zur Gartenpflege. Lassen Sie den Garten jedoch verwildern oder verkommen, besteht die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber dem BAUVEREIN.



Einfache Arbeiten wie Rasen mähen, umgraben, Unkraut jäten und, falls erforderlich, das Schneiden von Hecken und Sträuchern sind von Ihnen durchzuführen. Durch die Übernahme eines Mietergartens verpflichten Sie sich zur Gartenpflege. Lassen Sie den Garten jedoch verwildern oder verkommen, besteht die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber dem BAUVEREIN.