Gibt es Gründe zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft?

Für einige Vorgänge sehen unsere Satzung und das Genossenschaftsgesetz ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht vor. Dies gilt insbesondere, wenn die Mitgliederversammlung eine wesentliche Änderung des Gegenstands der Genossenschaft, eine Erhöhung des Wertes des Geschäftsanteils, die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen, die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung […]



Für einige Vorgänge sehen unsere Satzung und das Genossenschaftsgesetz ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht vor. Dies gilt insbesondere, wenn die Mitgliederversammlung

  • eine wesentliche Änderung des Gegenstands der Genossenschaft,
  • eine Erhöhung des Wertes des Geschäftsanteils,
  • die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
  • eine längere Kündigungsfrist als 2 Jahre,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen

beschließt.

In den vorgenannten Fällen scheiden Sie aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt ist.