Kann der BAUVEREIN mich dabei unterstützen?

In der Regel verbietet der Datenschutz den Austausch oder die direkte Kontaktaufnahme zwischen den Sozialträgern und dem BAUVEREIN. Dem Informationsaustausch müssen Sie ausdrücklich zustimmen. In diesem Falle können wir als Vermieter nur für die schnelle Übersendung von fehlenden Unterlagen und die Klärung von Sachverhalten sorgen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie als […]



In der Regel verbietet der Datenschutz den Austausch oder die direkte Kontaktaufnahme zwischen den Sozialträgern und dem BAUVEREIN. Dem Informationsaustausch müssen Sie ausdrücklich zustimmen. In diesem Falle können wir als Vermieter nur für die schnelle Übersendung von fehlenden Unterlagen und die Klärung von Sachverhalten sorgen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie als Mieter für die Beibringung von Informationen und Unterlagen sorgen müssen.