Kann ich Geschäftsanteile übertragen?

Sie können als Mitglied mit Zustimmung des Vorstands jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, Ihr Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile gezeichnet haben, können Sie Ihr Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, […]



Sie können als Mitglied mit Zustimmung des Vorstands jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, Ihr Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.

Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile gezeichnet haben, können Sie Ihr Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl Ihrer Geschäftsanteile verringern, soweit Sie nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet sind.

Ist die Empfängerin/der Empfänger Ihrer Geschäftsanteile noch nicht Mitglied der Genossenschaft, so muss sie/er die Mitgliedschaft erwerben. Ist sie/er bereits Mitglied, so ist das Geschäftsguthaben des ausgeschiedenen oder übertragenden Mitglieds ihrem/seinem Geschäftsguthaben zuzuschreiben.

Sollten Sie eine Übertragung von Geschäftsanteilen beabsichtigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.