Können die Ableser sich ausweisen?

Die Ableser der jeweiligen Versorger und Abrechnungsgesellschaften können sich durch einen entsprechenden Ausweis ausweisen. Die Beauftragten des BAUVEREINs legen eine vom Vorstand unterschriebene Vollmacht vor.



Die Ableser der jeweiligen Versorger und Abrechnungsgesellschaften können sich durch einen entsprechenden Ausweis ausweisen. Die Beauftragten des BAUVEREINs legen eine vom Vorstand unterschriebene Vollmacht vor.