Meine Miete wird teilweise oder ganz von einem Sozialträger übernommen. Was muss ich tun?

Vertragspartner im Dauernutzungsvertrag ist immer die Mieterin/der Mieter, also Sie persönlich. Die Anträge für Zuschüsse zur Miete müssen Sie immer persönlich bei den Sozialträgern der Stadt Grevenbroich, dem Jobcenter etc. stellen. Auch für die Einreichung der notwendigen Unterlagen sind Sie persönlich zuständig.



Vertragspartner im Dauernutzungsvertrag ist immer die Mieterin/der Mieter, also Sie persönlich. Die Anträge für Zuschüsse zur Miete müssen Sie immer persönlich bei den Sozialträgern der Stadt Grevenbroich, dem Jobcenter etc. stellen. Auch für die Einreichung der notwendigen Unterlagen sind Sie persönlich zuständig.