Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Sobald Sie Ihre Wohnung vertragsgemäß zurückgeben und alle Schlüssel abgegeben haben, veranlassen wir die Rückzahlung der Kaution. Da in der Regel nach der Rückgabe der Wohnung mindestens noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, behalten wir einen angemessenen Betrag ein. Dieser wird nach Abrechnung der Betriebskosten verrechnet und gegebenenfalls eine Überzahlung zeitnah ausgezahlt. Sollten bei der Rückgabe der […]



Sobald Sie Ihre Wohnung vertragsgemäß zurückgeben und alle Schlüssel abgegeben haben, veranlassen wir die Rückzahlung der Kaution. Da in der Regel nach der Rückgabe der Wohnung mindestens noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, behalten wir einen angemessenen Betrag ein. Dieser wird nach Abrechnung der Betriebskosten verrechnet und gegebenenfalls eine Überzahlung zeitnah ausgezahlt. Sollten bei der Rückgabe der Wohnung Schäden festgestellt worden sein, mit deren Beseitigung Sie uns beauftragt haben, werden die Aufwendungen für die notwendigen Arbeiten mit Ihrer Kaution verrechnet.