Wann muss ich räumen bzw. streuen?
Die Räum- und Streupflicht besteht in der Regel wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Bildung des Glatteises.
─Die Räum- und Streupflicht besteht in der Regel wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Bildung des Glatteises.