Was darf ich im Mieterkeller unterbringen?

Im Mieterkeller dürfen alle Gegenstände, die zum Hausstand des Mieters gehören, abgestellt werden. Typisch sind die Gegenstände, die nur selten genutzt werden, wie Christbaumständer, Werkzeuge oder Utensilien für die Renovierung. Aber auch Getränkekästen oder Waschmittel können dort gelagert werden. Die Lagerung von giftigen, feuergefährlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt. Der Betrieb von Wäschetrocknern […]



Im Mieterkeller dürfen alle Gegenstände, die zum Hausstand des Mieters gehören, abgestellt werden. Typisch sind die Gegenstände, die nur selten genutzt werden, wie Christbaumständer, Werkzeuge oder Utensilien für die Renovierung. Aber auch Getränkekästen oder Waschmittel können dort gelagert werden.

Die Lagerung von giftigen, feuergefährlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt.

Der Betrieb von Wäschetrocknern und Heizgeräten ist strengstens untersagt – Brandgefahr!