Welche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen werden angerechnet?

Alle im laufenden Jahr gezahlten Vorauszahlungen werden im Jahr der Zahlung für das abzurechnende Jahr angerechnet. Der Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung beträgt 12 Monate, und zwar vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Es werden ausschließlich die Kosten für Arbeiten abgerechnet, die innerhalb dieser Abrechnungsperiode entstanden sind.



Alle im laufenden Jahr gezahlten Vorauszahlungen werden im Jahr der Zahlung für das abzurechnende Jahr angerechnet.

Der Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung beträgt 12 Monate, und zwar vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Es werden ausschließlich die Kosten für Arbeiten abgerechnet, die innerhalb dieser Abrechnungsperiode entstanden sind.