Welchen Zweck hat das Treppenhaus?
Das Treppenhaus ist der Zugang zu den einzelnen Wohnungen. Als Gemeinschaftsfläche gehört das Treppenhaus nicht zu der erweiterten Wohnung und ist nicht individuell von den Mietern nutzbar. Die Landesbauordnung definiert das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d.h. dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein noch darf dort […]
─Das Treppenhaus ist der Zugang zu den einzelnen Wohnungen. Als Gemeinschaftsfläche gehört das Treppenhaus nicht zu der erweiterten Wohnung und ist nicht individuell von den Mietern nutzbar.
Die Landesbauordnung definiert das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d.h. dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein noch darf dort brennbares Material gelagert werden.
Rettungs- und Fluchtwege sind grundsätzlich freizuhalten.
Achtung: Es mag noch so harmlos wirken, wenn es aber wirklich einmal brennt, dann kann es kritisch werden. Die Besitzer von Gegenständen im Treppenhaus können im Schadensfall schadenersatzpflichtig und das Abstellen von Gegenständen kann als strafbare Handlung betrachtet werden. Diese Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Ordnungsstrafen führen.
Im Prinzip sollte jeder Mieter sich selber folgende Fragen stellen:
- Kann ich ungehindert bei Feuer nach draußen gelangen?
- Gibt es Stolperfallen, wie Schuhe, Blumen, Dekoelemente, die mich behindern?
- Gibt es Gegenstände im Treppenhaus, die mir den Weg versperren?
- Gibt es Gegenstände, die bei einem Brand einen so starken Rauch entwickeln, dass ich/meine Kinder und Angehörigen nicht ungehindert oder gar nicht nach draußen gelangen können?