Wer bekommt Wohngeld?

Anspruchsberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie, wenn Sie unter nachfolgende Anspruchsberechtigte fallen: Mieter einer Wohnung, Bewohner eines Heims im Sinne des Heimgesetzes, soweit Sie nicht nur vorübergehend aufgenommen wurden, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen.



Anspruchsberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie, wenn Sie unter nachfolgende Anspruchsberechtigte fallen:

  • Mieter einer Wohnung,
  • Bewohner eines Heims im Sinne des Heimgesetzes, soweit Sie nicht nur vorübergehend aufgenommen wurden,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen.