Wer haftet im Schadensfalle durch Schnee- oder Eisglätte?

Kommt ein Mieter seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, haftet er für den eingetretenen Schaden. Durch ordnungsgemäßes Handeln schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen geschädigter Personen.



Kommt ein Mieter seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, haftet er für den eingetretenen Schaden. Durch ordnungsgemäßes Handeln schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen geschädigter Personen.