Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Sie, wenn Sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. Hinzu kommt, dass alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Auch eine bestimmte Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden. Ob und für welche Wohnungsgröße Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, erfahren Sie beim Amt für Wohnungswesen im […]



Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Sie, wenn Sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. Hinzu kommt, dass alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Auch eine bestimmte Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.

Ob und für welche Wohnungsgröße Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, erfahren Sie beim Amt für Wohnungswesen im Fachbereich Soziales der Stadt Grevenbroich.

Insbesondere wenn Sie eine Familie mit mehreren Kindern sind, liegen die Einkommensgrenzen höher als man gemeinhin denkt. Nachfragen lohnt sich, da geförderte Wohnungen deutlich preiswerter sind.