Wer trägt die Kosten der Schimmelbeseitigung?
Bei der Kostenzuordnung kommt es darauf an, wodurch der Schimmel verursacht wurde. Sind Bauschäden und deren Nachwirkung verantwortlich für die Schimmelbildung, gehen die Kosten zur Beseitigung zu Lasten des BAUVEREINS. Ist mangelnde Lüftung oder Fehlverhalten des Mieters (z. B. Wäschetrocknen in der Wohnung und/oder mangelnde Lüftung) die Ursache für die Schimmelbildung, trägt die Kosten der […]
─Bei der Kostenzuordnung kommt es darauf an, wodurch der Schimmel verursacht wurde. Sind Bauschäden und deren Nachwirkung verantwortlich für die Schimmelbildung, gehen die Kosten zur Beseitigung zu Lasten des BAUVEREINS.
Ist mangelnde Lüftung oder Fehlverhalten des Mieters (z. B. Wäschetrocknen in der Wohnung und/oder mangelnde Lüftung) die Ursache für die Schimmelbildung, trägt die Kosten der Mieter.
Die Ursachen können im Rahmen eines Gutachtens (Kosten ca. 1.000 Euro) sehr gut festgestellt werden. In Streitfällen wird in gegenseitigem Einvernehmen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist dann ausschlaggebend für die Kostenzuordnung des Gutachtens und der Schimmelbeseitigung.