Wie setzen sich die Betriebs- und Heizkosten zusammen?

Die gesamten Nebenkosten einer Wohnung setzen sich aus 2 wesentlichen Teilen zusammen: den Betriebskosten und den Heizkosten. Unter Betriebskosten sind alle Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung zu verstehen, die keine Heizkosten sind. Unter diesem Oberbegriff werden Kosten für Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Wasser und Abwasser, Hausmeisterdienste, Winterdienst, Wartungskosten für technische Anlagen, Aufzugskosten usw. abgerechnet. Bei den Heizkosten muss zunächst […]



Die gesamten Nebenkosten einer Wohnung setzen sich aus 2 wesentlichen Teilen zusammen: den Betriebskosten und den Heizkosten.

Unter Betriebskosten sind alle Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung zu verstehen, die keine Heizkosten sind. Unter diesem Oberbegriff werden Kosten für Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Wasser und Abwasser, Hausmeisterdienste, Winterdienst, Wartungskosten für technische Anlagen, Aufzugskosten usw. abgerechnet.

Bei den Heizkosten muss zunächst festgestellt werden, ob in Ihrem Objekt eine Zentralheizung installiert ist, oder ob die Beheizung wohnungsbezogen über eine Gastherme erfolgt. Den Gasverbrauch der Gastherme rechnet der Mieter direkt über den Gasversorger ab. Die Heizkosten für eine Zentralheizung werden über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.

Ihre wohnungsspezifischen Angaben finden Sie in Ihrem Dauernutzungsvertrag.