Wird die Dividende in voller Höhe ausgezahlt?

Im Regelfalle unterliegt die Dividende dem Abzug von Kapitalertrag- und Kirchensteuer. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechend reduzierte Auszahlung. Gerne können Sie uns aber einen Freistellungsauftrag – siehe unser Download-Center – über die voraussichtlichen Dividendenbeträge erteilen, damit die Auszahlung Ihrer Dividende ungekürzt erfolgen kann



Im Regelfalle unterliegt die Dividende dem Abzug von Kapitalertrag- und Kirchensteuer. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechend reduzierte Auszahlung. Gerne können Sie uns aber einen Freistellungsauftrag – siehe unser Download-Center – über die voraussichtlichen Dividendenbeträge erteilen, damit die Auszahlung Ihrer Dividende ungekürzt erfolgen kann