Wird mein Geschäftsanteil verzinst?

Maßgeblich für die Zahlung einer Dividende ist das am 01.01. eines jeden Jahres eingezahlte Geschäftsguthaben. Unterjährig eingezahlte Beträge werden erst ab Beginn des nächsten Jahres bei der Dividendenberechnung berücksichtigt. Die Höhe der Dividende wird durch die stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung (ca. Ende Juni) beschlossen.



Maßgeblich für die Zahlung einer Dividende ist das am 01.01. eines jeden Jahres eingezahlte Geschäftsguthaben. Unterjährig eingezahlte Beträge werden erst ab Beginn des nächsten Jahres bei der Dividendenberechnung berücksichtigt. Die Höhe der Dividende wird durch die stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung (ca. Ende Juni) beschlossen.