Wo darf ich meine Kraftfahrzeuge abstellen?

Sind der jeweiligen Wohnung Stellplätze zugeordnet, sind Kraftfahrzeuge dort abzustellen. Sollten keine gesonderten Stellplätze ausgewiesen sein, so sind die Kraftfahrzeuge im Straßenverlauf so abzustellen, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr durch notwendige Gassen gewährleistet ist. Das Abstellen von Krafträdern ist in Fahrradkellern nicht gestattet.



Sind der jeweiligen Wohnung Stellplätze zugeordnet, sind Kraftfahrzeuge dort abzustellen.

Sollten keine gesonderten Stellplätze ausgewiesen sein, so sind die Kraftfahrzeuge im Straßenverlauf so abzustellen, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr durch notwendige Gassen gewährleistet ist.

Das Abstellen von Krafträdern ist in Fahrradkellern nicht gestattet.