Genossenschaft

Gemeinsam wohnen, gemeinsam leben

Genossenschaft

Willkommen bei unserer Wohnungsgenossenschaft, wo Gemeinschaft und Zusammenhalt im Mittelpunkt stehen. Wir bieten nicht nur ein Zuhause, sondern auch die Möglichkeit, Teil einer lebendigen und solidarischen Wohngemeinschaft zu sein. Tauchen Sie ein in unsere Welt und entdecken Sie die Vorteile einer Genossenschaftswohnung!



Organe und Satzung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Bauvereins. Diese werden mindestens einmal jährlich zu dieser Versammlung eingeladen. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner gezeichneten Anteile.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Manfred Franck, sowie sieben weiteren Mitgliedern.

Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus:

  • Petra Heller
  • Sven Möller

Eine Übersicht des gesamten Teams der BAUVEREIN GREVENBROICH eG finden Sie unter folgendem Link: Ansprechpartner.

 

Der Genossenschaftsanteil

Durch Zeichnung eines Genossenschaftsanteils tritt ein Interessent der Genossenschaft bei und wird dadurch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags (Mietvertrag). Neumitglieder werden nur in Verbindung mit einem Dauernutzungsvertrag, einem Beschäftigungsverhältnis bei der BAUVEREIN GREVENBROICH eG oder im Zusammenhang einer Organbestellung zugelassen.

Nach Ablauf eines Jahres können weitere 20 Anteile gezeichnet werden. Der Wert jedes Anteils beträgt 1.000 Euro. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist zusätzlich ein einmaliges Eintrittsgeld von 30 Euro zu zahlen. Jeder Anteil ist sofort einzuzahlen.

Der Vorstand kann in Ausnahmefällen die Einzahlung in Raten zulassen. Die Höhe der ersten Rate beträgt 100 Euro. Über die Höhe der folgenden Raten wird eine den persönlichen Möglichkeiten angepasste Regelung vereinbart.

Verzinsung
Auf den Genossenschaftsanteil wird (vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder in der Mitgliederversammlung) eine attraktive Dividende gezahlt. Somit stellt er eine lohnenswerte Geldanlage dar. Zur Berechnung der Dividende wird das Guthaben, das zum 01.01. eines Jahres auf dem Mitgliedskonto ausgewiesen wurde, herangezogen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Mitgliederversammlung, d. h. ca. in der Mitte des Jahres. Beispiel:

  • Einzahlung des Genossenschaftsanteils im Jahre 2022.
  • Vorliegen des dividendenberechtigten Guthabens zum 01.01.2023.
  • Auszahlung der Dividende, nach Feststellung des Bilanzergebnisses durch die Mitgliederversammlung, etwa Mitte 2024.
  • Danach erfolgt die Dividendenzahlung jährlich nach der Mitgliederversammlung.

Kündigung
Die Kündigung des Genossenschaftsanteils ist nur zum 31.12. jeden Jahres möglich. Der Genossenschaftsanteil ist dann noch ein Jahr gebunden und wird nach der Mitgliederversammlung zur Mitte des darauf folgenden Jahres ausgezahlt. Beispiel:

  • Die Kündigung erfolgt am 15.09.2022.
  • Die Laufzeit der Kündigungsfrist von einem Jahr beginnt am 31.12.2022.
  • Die Kündigung tritt am 31.12.2023 in Kraft.
  • Die Auszahlung des frei gewordenen Geschäftsguthabens erfolgt dann etwa Mitte 2024.