Was muss ich tun, wenn sich die Personenzahl der Mitbewohner in der Wohnung ändert?

Einzelne Nebenkostenkomponenten werden in einigen wenigen Objekten des BAUVEREINs nach Personenanteilen verteilt. In Ihrem Dauernutzungsvertrag finden Sie Angaben zu den Ihre Wohnung betreffenden Abrechnungsmodalitäten. Damit die Abrechnungen ordnungs- und verbrauchsgerecht vorgenommen werden können, benötigen wir von Ihnen eine Information, wenn Personen hinzukommen oder die Wohnung nicht mehr mitbewohnen. Bei nachfolgenden Veränderungen bitten wir um Mitteilung […]



Einzelne Nebenkostenkomponenten werden in einigen wenigen Objekten des BAUVEREINs nach Personenanteilen verteilt. In Ihrem Dauernutzungsvertrag finden Sie Angaben zu den Ihre Wohnung betreffenden Abrechnungsmodalitäten.

Damit die Abrechnungen ordnungs- und verbrauchsgerecht vorgenommen werden können, benötigen wir von Ihnen eine Information, wenn Personen hinzukommen oder die Wohnung nicht mehr mitbewohnen. Bei nachfolgenden Veränderungen bitten wir um Mitteilung und entsprechende Unterlagen:

Geburt eines Kindes:
Geburtsurkunde

Tod eines Mitbewohners:
Sterbeurkunde

Zuzug eines Mitbewohners:
Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts (bei einer Zuzugsdauer von mehr als 6 Wochen)

Auszug eines Mitbewohners:
Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts des neuen Wohnorts