Wer liest welche Zähler ab?

Bei den Zählern für Strom, Gas und Wasser muss unterschieden werden. Die individuellen Zähler für Strom und Gas, die der jeweilige Versorger mit dem Mieter direkt abrechnet, werden zu den individuellen Zeitpunkten vom jeweiligen Versorger abgelesen. Alle allgemeinen Zähler für Strom, Gas und Wasser, welche die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung liefern, werden durch einen Beauftragten […]



Bei den Zählern für Strom, Gas und Wasser muss unterschieden werden.

Die individuellen Zähler für Strom und Gas, die der jeweilige Versorger mit dem Mieter direkt abrechnet, werden zu den individuellen Zeitpunkten vom jeweiligen Versorger abgelesen.

Alle allgemeinen Zähler für Strom, Gas und Wasser, welche die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung liefern, werden durch einen Beauftragten des BAUVEREINs zum Jahresende abgelesen. Die Ablesung findet in der letzten Woche des Jahres und evtl. in den ersten Tagen des neuen Jahres statt.

Die Ablesungen der Heizkostenerfassungsgeräte und Zwischenzähler, die innerhalb der Wohnung vorgenommen werden müssen, erfolgen durch die jeweilige Abrechnungsgesellschaft (Techem, Mittendorf, Brunata etc.). Die Ablesungen können in den ersten Monaten des neuen Jahres durchgeführt werden, da diese die Werte taggenau zum 31.12. noch das ganze Folgejahr speichern. Diese Ablesungen werden vorher schriftlich angezeigt und dürfen ohne Ankündigung nicht vorgenommen werden.